Notariat in Ahlen

Die Haupttätigkeit eines Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Ein Notar soll, beispielsweise bei einen Grundstückskaufvertrag eine für Käufer und Verkäufer tragfähige interessengerechte Vertragsurkunde erarbeiten.

Für welche Rechtsgebiete wird ein Notar benötigt?

Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Grundstücksrecht (v. a.Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten,Grundpfandrechte)
  • Erbrecht  (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.)
  • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht (wie Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen)
  • Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen

Eine Reihe vom Gesetzgeber ausdrücklich genannter Rechtsgeschäfte wie Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge bedürfen der notariellen Beurkundung; andere, wie Testamente, können optional notariell beurkundet werden.

Warum benötigt man einen Notar?

Gründe für den gesetzlichen Beurkundungszwang sind:

  • größere Rechtssicherheit  durch fachliche Beratung
  • sichere Identifikation der Beteiligten
  • Schutz vor übereilten Vertragsabschlüssen
  • Schutz Geschäftsunerfahrener vor Übervorteilung.

Unparteiisch!

Wichtig ist die Unparteilichkeit des Notars. Ein Anwaltsnotar, der in einer Sache bereits als Rechtsanwalt tätig war, darf in derselben Sache nicht mehr als Notar auftreten. Umgekehrt ist ein Notar, der eine Beurkundung vorgenommen hat, in dieser Sache auch als Rechtsanwalt ausgeschlossen.

Wurde beispielsweise in unserem Büro vor Jahren ein Ehevertrag beurkundet, darf kein Anwalt aus unserem Büro in einem späteren Scheidungsverfahren einen der Ehepartner vertreten.